Florian Griebel – Griebel Consulting
An der Stadthalle 13,5
97616 Bad Neustadt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die durch Florian Griebel – Griebel Consulting (nachfolgend „Agentur“ oder „Dienstleister“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) erbracht werden.
Mit der Beauftragung akzeptiert der Kunde diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Recruiting, Personalgewinnung, Bewerbermanagement sowie damit verbundener Marketing- und Werbeleistungen.
Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur insoweit geschuldet, wie er ausdrücklich als Garantie vereinbart ist.
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen als Dienstleister im Auftrag und im Namen des Kunden.
Dies umfasst insbesondere die Planung, Einrichtung und Durchführung von Recruiting- und Marketingmaßnahmen sowie die Nutzung entsprechender Systeme, Plattformen und Tools.
(2) Alle Maßnahmen erfolgen ausschließlich im Interesse und auf Weisung des Kunden.
Die Agentur trifft keine eigenständigen unternehmerischen oder inhaltlichen Entscheidungen über den Betrieb, die Nutzung oder die rechtliche Ausgestaltung der eingesetzten Systeme.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.
(2) Zusätzlich anfallende Werbekosten (z. B. für Online-Plattformen, Anzeigen oder Kampagnen) sind vom Kunden gesondert zu tragen oder sind – je nach Angebot – bereits in den vereinbarten Kosten enthalten.
(3) Sofern Werbekosten gesondert berechnet werden, gibt die Agentur diese 1:1 ohne Aufschläge, Buchungsgebühren oder Zusatzkosten an den Kunden weiter.
(1) Die vereinbarte Vergütung ist sofort nach Rechnungstellung fällig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen wird der gesamte noch offene Betrag sofort fällig.
(3) Die Agentur behält sich vor, bei Zahlungsverzug Leistungen zurückzuhalten oder die Zusammenarbeit vorzeitig zu beenden.
(4) Die Agentur ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, solange der Kunde die fällige Vergütung nicht vollständig beglichen hat.
(5) Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnungsstellung, per Stripe-Zahlung oder per SEPA-Lastschrift.
Das Konzept der Agentur und damit auch das Garantieangebot basiert auf mehreren aufeinander abgestimmten Bausteinen, um exzellente Ergebnisse zu ermöglichen.
Die Agentur garantiert die Einstellung einer geeigneten Person für die vereinbarte Stelle innerhalb von 12 Wochen ab Kampagnenstart.
Die Agentur garantiert mindestens zwei (2) Bewerbungen pro Woche.
Diese Garantie bezieht sich auf die Gesamtlaufzeit der Zusammenarbeit und nicht zwingend auf jede einzelne Kalenderwoche.
Sollte trotz aller Bemühungen innerhalb der vereinbarten Laufzeit keine Einstellung erfolgen, verpflichtet sich die Agentur, maximal zwei (2) Monate kostenfrei weiterzuarbeiten.
Für diese zusätzliche Zeit fallen keine Dienstleistungsgebühren an.
Die anfallenden Werbekosten in Höhe von ca. 900 € pro Monat sind weiterhin vom Kunden zu tragen.
Die zweifache Garantie gilt als erfüllt, sobald eine Person eingestellt wurde.
Dies gilt auch dann, wenn die garantierte Anzahl an Bewerbungen nicht vollständig erreicht wurde.Oberstes Ziel ist die Einstellung der gesuchten Person.
"Eingestellt“ bedeutet , dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag abgeschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet wurde.
Die sogenannte 3-Fach-Garantie umfasst zusätzlich eine kostenlose Ersatzleistung, sofern die bereits eingestellte Person innerhalb von einem (1) Monat (30 Tage) nach Arbeitsbeginn durch Kündigung seitens des Arbeitnehmers das Unternehmen des Kunden verlässt.
In diesem Fall verpflichtet sich die Agentur, für entsprechenden Nachschub zu sorgen und bis zu maximal zwei (2) Monate kostenfrei weiterzuarbeiten, um einen geeigneten Ersatz zu finden.
Auch während dieser Ersatzphase sind die Werbekosten vom Kunden zu tragen.
(1) Die Garantie gilt nur, wenn folgende Voraussetzungen durch den Kunden erfüllt werden:
Der Kunde setzt die besprochenen Strategien aktiv um (z. B. zeitnaher Anruf bei Bewerbungseingang, Rückmeldungen per E-Mail).
Der Kunde ist bereit, regelmäßige Austauschgespräche zu führen.
Der Kunde erscheint pünktlich und regelmäßig zu vereinbarten 1:1-Meetings oder Update-Calls.
Mehr als zwei unentschuldigte Abwesenheiten führen zum Ausschluss der Garantie.
Der Kunde kommuniziert aktiv, ehrlich und zeitnah zur Qualität der Bewerbungen und zu notwendigen Anpassungen.
Der Kunde begleicht Rechnungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen (sofern nichts anderes vereinbart wurde: 7 Tage).
(2) Bei Nichterfüllung dieser Mitwirkungspflichten entfällt die Garantie ersatzlos.
(1) Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist und alle erforderlichen Informationen und Mitwirkungen des Kunden vorliegen.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags auszusetzen.
(3) Ist der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei Raten im Verzug, wird die gesamte restliche Vergütung sofort fällig. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(1) Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Mitarbeit. Dies umfasst insbesondere:
Pünktliches Erscheinen zu vereinbarten Online-Terminen
Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben
Umsetzung der im Rahmen der Zusammenarbeit gegebenen Handlungsempfehlungen
(2) Unterlässt der Kunde die erforderliche Mitwirkung, kann die Agentur nicht für ausbleibende Ergebnisse haftbar gemacht werden.
(1) Die Agentur handelt als Dienstleister im Auftrag des Kunden.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie sonstiger datenschutz- und sicherheitsrechtlicher Vorschriften liegt ausschließlich beim Kunden.
(2) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verstöße, die durch Systeme, Inhalte oder Entscheidungen des Kunden verursacht werden.
(3) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus datenschutz- oder sicherheitsrechtlichen Verstößen resultieren, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruhen.
Die Agentur handelt ausschließlich auf Weisung des Kunden und im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Bad Neustadt an der Saale, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.